Neu 2005: Rürup-Rente
Neue Altersvorsorge
Der Staat fördert von 2005 an eine neue Form privater Altersvorsorge: die Rürup-Rente.
Es wurde eine Basisrente konzipiert, die den Lebensstandard des Rentenempfängers bis ans Lebensende sichern soll. Die Basisrente ist unter dem Namen Rürup-Rente bekannt geworden und zeichnet sich durch folgende Vorgaben aus:
- Rentenbeginn frühenstens mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
- Auszahlung ausschließlich als Altersrente
- eine Beleihung und Vererbung des Vertrages ist ausgeschlossen
- Hinterblienenenrente nur für den in gültiger Ehe lebenden Ehepartner
Um den Einstieg in die zusätzliche Altersabsicherung zu beschleunigen, hat der Staat besondere steuerliche Anreize beschlossen. Im Rahmen der Pauschale für Sonderausgaben wirken sich die Beiträge der Basisrente in steigendem Maße steuermindernd aus. Der steuergeförderte für die Basisrente verfügbare Betrag bemisst sich aus der Differenz zwischen den Pflichtbeiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und dem jährlich steigenden Höchstabsetzungsbeitrag. Im Jahr 2005 liegt dieser bei 12.000 Euro, im Jahr 2025 wird er den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro (Ehepaare 40.000 €) erreicht haben. Das bedeutet, dass ein Selbstständiger - ohne Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung - bereits ab 2006 12.240 Euro für die Basisvorsorge steuergefördert einsetzen kann.
Wer profitiert besonders von der Basisrente (Rürup-Rente)
Für selbstständige Freiberufler ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.
Für Alleinstehende oder Doppelverdiener ohne Kinder eine attraktive Möglichkeit sich eine Rente mit staatlicher Hilfe aufzubauen.
Auch wer sich seiner Arbeitsstelle nicht sicher ist, kann von der Basisrente nicht nur steuerlich profitieren: Die eingezahlten Beiträge der Riester-Rente sind im Falle von Arbeitslosigkeit vor einer "Verwertung" im Sinne des Arbeitslosengeld-II-Gesetzes (Harz IV) sicher.