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Aufgeschobene Rentenversicherung

Die Rente mit 60 ist für viele Arbeitnehmer mithilfe der gesetzlichen Altersrente nicht mehr möglich. Möchten Sie die Rente mit 60 in Anspruch nehmen, so müssen Sie mit einem Abschlag zur ursprünglich vereinbarten Rente rechnen. Da sich dieser Abschlag lebenslang auf die monatlichen Rentenzahlungen auswirkt, sollten Sie sich diese Variante genauestens überlegen. Sind Sie aber bereits in jungen Jahren davon überzeugt, dass Sie Ihr Arbeitsleben mit 60 beenden möchte, so sollten Sie frühzeitig eine private Altersvorsorge abschließen. Diese private Vorsorge hat lediglich eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren, nach Ablauf dieser Frist kann eine Lebens- oder Rentenversicherung jedoch zu jedem beliebigen Termin ausgezahlt werden. Nur mithilfe einer solchen Zusatzrente wird es künftig noch möglich sein, die Rente mit 60 genießen zu können.

Gesetzliche Rentenversicherung kommt ins Schwanken!

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung schon lange nicht mehr im Gleichgewicht. Da es immer mehr Bezieher von Rentenleistungen gibt, aber immer weniger, die Beiträge einzahlen, können die Kosten nicht mehr gedeckt werden. Eine Möglichkeit, um dieses Ungleichgewicht zu verbessern, wäre eine Kürzung der Rentenzahlungen. Da jedoch auch die Lebenshaltungskosten immer höher werden, ist eine Rentenkürzung nicht vorstellbar. Deshalb geht der Gesetzgeber einen anderen Weg und erhöht das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Je später die Menschen in Rente kommen, umso länger zahlen Sie Beiträge ein. Möchten Sie nun früher ihr Rentendasein genießen, so müssen Sie dies über die deutsche Rentenversicherungsanstalt beantragen. Dies ist auch durchaus möglich, doch führt es zu einer erheblichen Rentenkürzung. Um diese Kürzung auszugleichen, heißt es, frühzeitig an einen Ausbau der privaten Vorsorge zu denken.

Private Altersvorsorge als Zusatzrente nutzen!

Eine private Altersvorsorge kann nach den individuellen Wünschen gestaltet werden. Mit den monatlichen Beiträgen können Sie sich eine Zusatzrente, eine Todesfallleistung oder sogar eine Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit absichern. Zudem entscheiden Sie als versicherte Person selbst, wann Sie eine Auszahlung Ihres angesparten Vermögens wünschen. Zusätzlich haben Sie hier den Vorteil, dass Ihr Kapital nicht verloren geht, da im Todesfall vor Ablauf der Versicherungsdauer Ihr Guthaben an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt wird. Vorsorge und Absicherung in einem treffen - das ist nur möglich durch die private Vorsorge.




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