Entwicklung der Rentenversicherung 1957 bis heute
1968
Einführung des heutigen Umlageverfahrens zur Finanzierung. Die Beiträge der Arbeitenden Bevölkerung werden sofort an die Rentner ausgezahlt, es werden keine Rücklagen angespart.
Beitragssatz: 15%
Die Einführung der Umlageverfahrens 1968 ist der Kern der heutigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung. Absehbar war diese Entwicklung aber schon weitaus früher - hier geht es weiter:
Die letzten dreißig Jahre sind aus Sicht der Rentenversicherung von immer drängenderen finanziellen Problemen geprägt, insbesondere aufgrund der sich verändernden demographischen Situation - immer weniger Kinder werden geboren, immer mehr Rentner gibt es.
Diese Entwicklung bringt die 1968 eingeführe Umlagefinanzierung an Ihre Grenzen. Steigende Beitragssätze und Leistungskürzungen sind die Folge.
1972
Diverse Zusätze, wie z.B. die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung von Selbständigen und Hausfrauen und eine Absenkung des Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte auf 63 Jahre.
Beitragssatz: 17%
1977
Schlechte Finanzlage: Viele der Neuerungen verschärfen zunehmen die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beitragssatz: 18%
1986
Die Hinterbliebenenrente steht Männern und Frauen jetzt gleichermaßen in vollem Umfang zu.
Beitragssatz: 19%
1992
Tiefgreifende Rentenreform: Um die Finanzierbarkeit des Rentensystems zu sichern, wurde unter anderem das Renteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre angehoben. Zusätzlich wurden die Renten nicht mehr entsprechend den Brutto, sondern den Nettolöhnen angehoben. Es gelten wieder gleiche Rentenbestimmung für neue und alte Bundesländer.
Beitragssatz: 17%
2001
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung verschärft sich immer weiter, die Bundesregierung beschließt eine weitere Absenkung des Rentenniveaus. Als Ausgleich wird die private Vorsorge durch die sg. “Riester-Rente” staatlich gefördert.
Beitragssatz: 20%
2005
Abschaffung der steuerfreien Altersvorsorge & Einführung der Rürup Rente. Veränderungen in der betrieblichen Altersvorsorge.
2006
Im Zuge einer der größten Reformvorhaben in der Geschichte der Bundesrepublik beschließt die Bundesregierung weitreichende Änderungen in der gesetzlichen Altersvorsorge. Das Renteneintrittsalter wird von 65 auf 67 Jahre angehoben.