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Entwicklung der Rentenversicherung 1889 - 1957

Die gesetzliche Rentenversicherung existiert bereits seit über 110 Jahren, sie wurde gemeinsam mit anderen Sozialversicherungen durch Bismarck 1889 eingeführt.
Reichskanzler Bismarck sah sich durch den wachsenden Einfluss der sozialdemokratischen Strömungen zur Einführung der Sozialversicherungen veranlasst. In dem er die Forderungen der Bevölkerung nach sozialen Sicherungssystemen erfüllte, hoffte Bismarck die wachsende Unterstützung der Sozialdemokraten einzudämmen.

1889
Beschluss der Sozialgesetze: Die gesetzliche Rentenversicherung wird unter Reichskanzler Otto von Bismarck und Kaiser Wilhelm I eingeführt, zusammen mit anderen Sozialversicherungen. Renten wurden erst ab dem 70. Lebensjahr ausgezahlt, es wurde davon ausgegangen, dass die Familie nach wie vor den wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes aufbringt.
Beitragssatz: Festbeiträge

1891
Einführung der Rentenversicherung: Zwei Jahre nach Verabschiedung der Sozialgesetze wurde die Rentenversicherung faktisch eingeführt.
Beitragssatz: Festbeiträge

1911
Einführung der Hinterbliebenenrente: Neben der Einführung der Hinterbliebenenrente wurden - neben den Arbeitern - ab 1911 auch Angestellte in die Rentenversicherung einbezogen.
Beitragssatz: Festbeiträge

1916
Senkung des Renteneintrittsalters für alle Arbeitnehmer auf einheitlich 65 Jahre. Dadurch verdoppelte sich auf eine Schlag in Zahl der Rentenempfänger. Der erste Weltkrieg verschärfte zusätzlich die finanzielle Lage der Rentenversicherung.
Beitragssatz: Festbeiträge  

Der erste Weltkrieg stürtzt auch die gesetzliche Rentenversicherung in die Krise. Wie das NS-Regime mit dem Thema Rentenversicherung umgeht - hier geht es weiter:
Nach dem ersten Weltkrieg gab es keinen finanziellen Spielraum für zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Stark zurückgegangene Beitragseinnahmen und enorm gestiegene Ausgaben für Invaliden- und Witwenrenten waren die Auswirkungen des Krieges auf die Rentenversicherung.
Auch das NS-Regime behielt nach der Machtergreifung das wesentliche Prinzip der Rentenversicherung bei. Tiefgreifende Veränderung gab es erst in der Nachkriegszeit.

ab 1933
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden einige Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen, die Grundzüge der gesetzlichen Rentenversicherung aber blieben unangetastet. Eingeführt wurden z.B. die Krankenvesicherung der Rentner und das Lohnabzugsverfahren.
Beitragssatz: Festbeiträge

1957
Tiefgreifende Rentenreform in der Nachkriegszeit: Die höhe der Rente wurde ab jetzt dynamisch der Lohnentwicklung angepasst, um ein gleichbleibenden Lebensstandard im Alter zu ermöglichen. Außerdem wurden die Finanzierung radikal verändert - eine frühe Version des Umlageverfahrens wurde eingeführt, d.h. es wurde kein Kapital mehr für die Renten aufgebaut.
Durchschnittlich stiegen die Renten durch die Reform um 2/3 an.
Beitragssatz: 14%

Gesetzliche Rentenversicherung von 1957 - heute




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