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Die Basis-Rente

Die Basis-Rente kann als klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Sie wird staatlich gefördert und ist Hartz IV sicher.

Wesentliche Fakten zur Basisrente:

  • Auszahlung als lebenslange Rentenzahlungen, keine Einmalzahlung möglich
  • frühester Rentenbeginn ist ab dem 60. vollendeten Lebensjahr möglich
  • die Ansprüche aus der Basisrente sind nicht übertragbar oder vererbbar
  • die Versteuerung erfolgt im Rentenalter
  • die Beiträge können teilweise als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (siehe Staatliche Förderung der Basisrente)

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos.




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