Die Basis-Rente
Die Basis-Rente kann als klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Sie wird staatlich gefördert und ist Hartz IV sicher.
Wesentliche Fakten zur Basisrente:
- Auszahlung als lebenslange Rentenzahlungen, keine Einmalzahlung möglich
- frühester Rentenbeginn ist ab dem 60. vollendeten Lebensjahr möglich
- die Ansprüche aus der Basisrente sind nicht übertragbar oder vererbbar
- die Versteuerung erfolgt im Rentenalter
- die Beiträge können teilweise als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (siehe Staatliche Förderung der Basisrente)
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