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Aufgeschobene Rentenversicherung

Die aufgeschobene Rente wird ab einem fest vereinbarten Alter gezahlt. Innerhalb der Ansparzeit wird der Kapitalwert bis zum Rentenbeginn angespart.

Das Ansparen ist variabel und auch mit Einmalbeträgen möglich.

Die Beitragszahldauer muss nicht bis zum Renteneintritt vereinbart werden. Oft ist eine kürzere Zahldauer wirtschaftlich sinnvoller. Stellen Sie sich einfach die Frage, wie viel Zinsen Sie auf Ihren monatlichen Beitrag bekommen, wenn im nächsten Monat die Rente bereits ausgezahlt wird.

Wenn Sie es vereinbart haben, können Sie zwischen einer lebenslangen Rent oder einer Kapitalauszahlung wählen. Bei Vertragsabschluss kann eine Rentengarantiezeit oder ein Kapitalschutz vereinbart werden. Der Unterschied ist sehr hoch, da im Todesfall unterschieden wird, ob nur noch die restlichen garantierten Jahre die Rente gezahlt wird, oder ob das restliche Kapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Diese Form ist seltener zu finden und empfehlenswert.

Mit Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag, dem Rückkaufwert, enden alle vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft. Das ausbezahlte Kapital können Sie dann frei verwenden, müssen jedoch den Gewinn entweder ganz (vor dem 60. LJ) oder nur zur Hälfte (nach dem 60. LJ) versteuern, wenn es sich nicht um einen steuerfreien Altvertrag mit Beginn bis zum 31.12.2004 handelt.




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