Die Rentenversicherung in Deutschland
Im gesetzlichem Rentensystem finanzieren die Erwerbstätigen die Rentner. Auf Grund der längeren Lebenserwartungen und der sinkenden Geburtenrate, werden die Renten von immer weniger Erwerbstätigen bezahlt. Im Jahr 2030 wird 1 Rentner von 1 Erwerbstätigen finanziert. Um Ihren Lebensstandard langfristig zu sichern, ist eine private Vorsorge notwendig.
Eine finanzielle Vorsorge für das Rentenalter kann in Form einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge getroffen werden. Die typischen Varianten einer privaten Rentenversicherung sind die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung mit bzw. ohne Kapitalwahlrecht, sowie mit oder ohne Hinterbliebenenabsicherung.
Staatliche Förderung der eigenständigen Rentenvorsorge
Um den Lebensabend zu sichern, wurden vom Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen, wodurch die eigenständige Rentenvorsorge stärker gefördert wird.
Um eine ausreichende Altersversorgung zu gewährleisten, wurde das sogenannte 3-Schichten-Modell eingeführt. Dieses besteht aus folgenden Elementen:
- 1. Schicht: Basisversorgung
- gesetzliche Rentenversicherung
- private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung - Basis-Rente
- 2. Schicht: Zusatzversorgung
- betriebliche Altersversorgung
- private kapitalgedeckte Altersversorgung - Riester-Rente
- 3. Schicht: Ergänzende private Vorsorge / Vermögensaufbau
- Kapitallebensversicherung
- Renten-Versicherung mit Kapitalwahlrecht
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